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Keine Seeungeheuer in Sicht

Vorschriften für Detekteien

Die Arbeit von Detekteien in Deutschland ist so geregelt, dass sie besonders mit dem Persönlichkeitsrechten und Datenschutzrechten konform geht aber dennoch das berechtigte Interesse von Geschädigten anerkennt, Dingen auf den Grund zu gehen. Dabei genießt ein Detektiv keinerlei Sonderrechte oder gar hoheitliche Befugnisse, arbeitet sie doch auf Basis gewerblicher Arbeiten und ist daher dem Bereich des Vertrauensgewerbes zuzuordnen. Auch wird die Arbeit nicht auf Provisionsbasis durchgeführt, besitzt der Detektiv doch im Falle einer Beauftragung ein Dienstverhältnis zum Auftraggeber und schuldet daher keinen expliziten Erfolg. Gerade deshalb kommt es oft vor, dass neben reiner Wirtschaftsverfolgung auch eine Detektei dazu eingesetzt werden, einen Beschuldigten zu entlasten und mitunter verlorengegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen. Die Tatsache, dass ein Detektiv häufig als Behilfsperson für Polizei und Staatsanwaltschaft fungiert gibt dieser Berufsgruppe die notwendige Berechtigung, Forderungen oder Verdachtsfällen von vermeintlich Geschädigten nachzugehen und Fälle aufzudecken. Schwarzarbeit ist ein häufiges Vergehen, dass Arbeitgeber zum Schutze der Firma und der Sicherung der Loyalität der Angestellten veranlasst, Verdachtsfällen nachzugehen.

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